Testpflicht für Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler,

für den Besuch des Präsenzunterrichtes ist ein negativer Test Voraussetzung –  Details dazu und zum „Corona-Selbsttest-Ausweis“ finden Sie weiter unten.

Die Teilnahme am Test ist grundsätzlich freiwillig. Genauere Informationen zum Ablauf der Testung entnehmen Sie dem Schreiben aus dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Wie der Selbsttest durchgeführt wird, können Sie auch in einem Video sehen. Falls ein positives Ergebnis vorliegt, wird die Schülerin bzw. der Schüler nach Hause entlassen. Die Schule meldet die Kontaktdaten dem Gesundheitsamt; dieses wird einen PCR-Test anordnen.

Ab 12. April dürfen unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die

  • in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben

oder

  • einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird – bei einer Inzidenz unter 100: nicht älter als 48 Stunden; bei einer Inzidenz über 100: nicht älter als 24 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus.

Details zur Regelung für Geimpfte und Genesene siehe: www.km.bayern.de/selbsttests

Die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung für die Selbsttests durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (bzw. durch volljährige Schülerinnen und Schüler) ist nicht erforderlich.

NEUERUNG ab Mo, 07.06.2021: Um unnötige und ressourcenintensive Mehrfachtestungen zu vermeiden, werden nach den Pfingstferien negative Ergebnisse von in der Schule durchgeführten Selbsttests auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler von der Schule bestätigt. Ein solcher Nachweis kann dann auch im privaten Bereich überall dort verwendet werden, wo die Vorlage eines Testergebnisses erforderlich ist.

Die Bestätigung eines negativen Selbsttests erfolgt mit einem von der Schule ausgegebenen „Corona-Selbsttest-Ausweis“. Dies ist ein offizielles Formular des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Schulstempel.  Die Schülerinnen und Schüler tragen darin ihren Namen, ihr Geburtsdatum, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Selbsttestung ein. Die Aufsicht führenden Person zeichnet die Durchführung der Testung ab.
Unter www.km.bayern.de/selbsttests können sich Betreiber von Freizeiteinrichtungen etc. genauer über den Ausweis informieren.