Änderung Beschulung 03.05.-07.05.2021

Durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund gibt es für Bayern eine Änderung im Hinblick auf die Frage, ab welchem Zeitpunkt beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwertes von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz die jeweilige Unterrichtsform gilt. Details zur sog. „Corona-Notbremse“ finden Sie hier.

Achtung Änderung [Stand: 04.05.2021 18 Uhr]: Am Donnerstag und/oder Freitag haben die unten genannten Klassen zusätzlich Präsenzunterricht.

Für den Besuch des Präsenzunterrichtes ist ein negativer Corona-Test Voraussetzung –  Details dazu finden Sie im Artikel „Testpflicht für Schülerinnen und Schüler“ hier auf der Homepage.

Klassen mit Präsenzunterricht:

Agrarwirtschaft: AFB12 – Mo; AFB10A_Gärtner – Freitag

Bau/Holz: HTE10A, BZI10A – die ganze Woche; HSR12A – Do; BTE10B – Do,Fr

Elektro: EEG11B – Do; EEG12A – Fr

MechatronikerEME11B – Fr, EME12A – Der Klassenleiter informiert über Details

M1 (Industrielle Metallberufe):  keine Klassen

M2 (Metallhandwerk, SHK, KFZ, Land- und Baumaschinenmechatroniker): keine Klassen

Technische Assistenten (TAI): TAI12A – die ganze Woche; TAI11A – Do, Fr

Technikerschule:  TSM02 – Di, Mi, Do

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen, die nicht aufgeführt sind, erhalten von den Klassenleitern weitere Informationen. Der Distanzunterricht findet nach Stundenplan in MS Teams statt.

Lesen Sie hier die aktuelle Informationen zu den HygienemaßnahmenHygienemaßnahmen

Als Grundsatz gilt: Personen, die

a) mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome1 aufweisen oder
b) einer Quarantänemaßnahme unterliegen,

dürfen die Schule nicht betreten

1 RKI: Demografische Daten und Symptome/Manifestationen COVID-19-Erkrankter in Deutschland (Stand 23.06.2020), (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall)

Bitte beachten Sie beim Besuch der Berufsschule, dass auf dem gesamten Schulgelände (im Gebäude und auf dem Pausenhof) eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist. Hier finden Sie alle Hygieneregeln.

Die Schülerinnen und Schüler halten auch im Klassenzimmer mindest. 1,5 m Abstand zueinander und  müssen auch am Sitzplatz im Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Merkblatt (Stand: 21.04.2021) zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen.