Neuregelung Corona-Schutzmaßnahmen

Ab Mo, 04.04. ändern sich die Corona-Maßnahmen an der Schule wie folgt:

  1. Weiterhin finden regelmäßige Testungen für Schüler/-innen statt 
  2. Die “3G”-Regelung gilt weiterhin für externe Personen 
  3. Wegfall der Maskenpflicht im Gebäude und im Unterricht. Das Tragen einer Maske ist aber weiterhin erlaubt, auf Begegnungsflächen im Schulgebäude (Gänge, Pausenhalle, etc.) wird es sogar nachdrücklich empfohlen.  

Hier finden Sie das Elterninformationsschreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus