Durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund gibt es für Bayern eine Änderung im Hinblick auf die Frage, ab welchem Zeitpunkt beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwertes von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz die jeweilige Unterrichtsform gilt. Details zur sog. „Corona-Notbremse“ finden Sie hier.
Achtung Änderung [Stand: 04.05.2021 18 Uhr]: Am Donnerstag und/oder Freitag haben die unten genannten Klassen zusätzlich Präsenzunterricht.
Für den Besuch des Präsenzunterrichtes ist ein negativer Corona-Test Voraussetzung – Details dazu finden Sie im Artikel „Testpflicht für Schülerinnen und Schüler“ hier auf der Homepage.
Klassen mit Präsenzunterricht: „Änderung Beschulung 03.05.-07.05.2021“ weiterlesen