Aktuelle Covid-19-Schutzmaßnahmen

Die derzeit an den bayerischen Schulen geltenden Hygieneempfehlungen stellen das Prinzip der Eigenverantwortung in den Mittelpunkt.

Ab sofort werden daher auf Nachfrage den Schülerinnen und Schülern Selbsttests zur freiwilligen Anwendung zuhause ausgegeben (vorbehaltlich solange Vorrat reicht).

  • Die Anwendung der Tests erfolgt grundsätzlich außerhalb der Schule, freiwillig und anlassbezogen (d. h. bei leichten Symptomen).
  • Eine Verpflichtung, die angebotenen Tests im Verdachtsfall anzuwenden, besteht wegen des Freiwilligkeitsprinzips nicht.

Hier finden Sie das Elternschreiben mit den Impfempfehlungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

Neuregelung Corona-Schutzmaßnahmen

Ab Mo, 04.04. ändern sich die Corona-Maßnahmen an der Schule wie folgt:

  1. Weiterhin finden regelmäßige Testungen für Schüler/-innen statt 
  2. Die “3G”-Regelung gilt weiterhin für externe Personen 
  3. Wegfall der Maskenpflicht im Gebäude und im Unterricht. Das Tragen einer Maske ist aber weiterhin erlaubt, auf Begegnungsflächen im Schulgebäude (Gänge, Pausenhalle, etc.) wird es sogar nachdrücklich empfohlen.  

Hier finden Sie das Elterninformationsschreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Neue Quarantäneregeln

Hier finden Sie ein Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, das über die neuen Quarantäneregeln informiert.

Zudem gibt es seit dem 01.02.2022 für Schulen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Distanzunterricht für eine Klasse anzuordnen. Falls dieser Fall eintreten sollte, werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend informiert. Grundlegende Informationen dazu finden Sie hier.

Corona-Regeln Präsenzunterricht und Wohnheimbesuch (Update: 27.01.2022)

Aktuell breitet sich auch in Bayern die neue OmikronVariante des CoronaVirus aus. Vorsorglich stärken wir daher den Infektionsschutz an den Schulen zum neuen Jahr noch einmal, um den Präsenzunterricht noch sicherer zu machen.

Präsenzunterricht
Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen daher
alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen . Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler.

Die bekannten Testmöglichkeiten (Testungen in der Schule unter Aufsicht bzw. externe Testnachweise, d. h. max. 24 Stunden alter POC-Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) stehen unverändert weiter zur Verfügung. „Corona-Regeln Präsenzunterricht und Wohnheimbesuch (Update: 27.01.2022)“ weiterlesen

3G-Regelung jetzt auch für externe Besucher

Um den Infektionsschutz an den Schulen weiter zu stärken, gilt dort bayernweit ab sofort die „3G-Regel“.

Für die Schülerinnen und Schüler ändert sich zunächst nichts: Die Corona-Schülerselbsttests werden dreimal in der Woche zu Unterrichtsbeginn durchgeführt – Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen, ist aber auf freiwilliger Basis erwünscht.

Die 3G-Regel gilt nun aber eben auch für externe Besucher, seien es Eltern, Ausbilder oder Handwerker. Bitte beachten Sie vor Ihrem Besuch die hier hinterlegten Informationen.
Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, dann gehen Sie direkt zu Ihrem Ansprechpartner – er wird den 3G-Nachweis kontrollieren.
Ansonsten melden Sie sich bitte über die Sprechanlage am Eingang am Schülerparkplatz im Sekretariat an.

Neue Beutenböcke für die Schulimkerei

Der Bedarf neuer Beutenböcke entsteht durch die Bildung von Ablegern der bestehenden Bienenkolonien, um für die Zukunft zusätzliche Wirtschaftsvölker züchten zu können.

Hier hatten sich die bereits vorhandenen Beutenböcke bestens bewährt. Erfreulicherweise darf die Schulimkerei nach wie vor auf die Unterstützung unserer Metallabteilung, in diesem Fall auf Herrn Marcus Zeller und seine Jungs der MMB12A bzw. MMB13A (Fachbereiches M2 – Ausbildungsberuf Metallbauer), zählen und man nahm sich der Sonderanfertigung sehr gerne an. „Neue Beutenböcke für die Schulimkerei“ weiterlesen

Neuer Rahmenhygieneplan

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt weiterhin die 3G-Regel. Die Corona-Schülerselbsttests werden dreimal in der Woche zu Unterrichtsbeginn durchgeführt – Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen.
Vorläufig ist bis auf Weiteres im Schulgebäude und am Platz im Klassenzimmer mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen.
Bei Erkältungskrankheiten und Unwohlsein beachten Sie bitte die Vorgehensweise im Merkblatt.
Für ein Impfangebot verweisen wir auf die örtlichen Impfzentren und die Hausärzte.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des KM: FAQ – Häufige Fragen