Corona-Regeln Präsenzunterricht und Wohnheimbesuch (Update: 27.01.2022)

Aktuell breitet sich auch in Bayern die neue OmikronVariante des CoronaVirus aus. Vorsorglich stärken wir daher den Infektionsschutz an den Schulen zum neuen Jahr noch einmal, um den Präsenzunterricht noch sicherer zu machen.

Präsenzunterricht
Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen daher
alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen . Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler.

Die bekannten Testmöglichkeiten (Testungen in der Schule unter Aufsicht bzw. externe Testnachweise, d. h. max. 24 Stunden alter POC-Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) stehen unverändert weiter zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie im Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Wohnheim
UPDATE 27.01.2022
Es gilt wieder die 3G-Regelung: Bei Anreise ist ein Schnelltest erforderlich. Dann gelten die Schülerinnen und Schüler bei Schulbesuch als regelmäßig getestet.
Da Schülerheime ab sofort als Beherbergungsbetriebe gelten, müssen über  18-Jährige ab sofort, wenn sie nicht genesen oder geimpft sind, einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, mit zur Anreise ins Aufseesianum bringen.
Die Kosten für den Test werden nicht von der Schule oder dem Wohnheim übernommen. Über eine Kostenerstattung von anderer Stelle kann leider keine Auskunft erteilt werden.

(Hinweis: für unter 18-Jährige gilt weiterhin die 3G-Regel und damit reichen die Selbsttest unter Aufsicht in der Schule)